In die neue Zeit: Auf Initiative des Wissenschaftsforums der Sozialdemokratie beschließt der SPD-Bundesparteitag zentrale Positionen für ‚Gutes Studium und gute Lehre‘. Dabei stehen vier Kernforderungen im Mittelpunkt. Mit einem Hochschulsozialpakt sollen mindestens 100.000 studentische Wohnheimplätze geschaffen werden. Ebenso soll ein Bund-Länder-Pakt für die Digitalisierung der Hochschulen gestartet werden. Das BAföG – zentrales Element für mehr Chancengleichheit in der Bildung – soll dynamisiert und weiter strukturell verbessert werden. Die soziale Selektivität beim Hochschulzugang soll abgebaut werden und berufsbezogene Kompetenzen mehr Berücksichtigung finden.
1. Ein Studium, das aufs Leben vorbereitet
Neben der beruflichen Ausbildung ist das Studium einer der zentralen Pfeiler im deutschen Bildungssystem. Deshalb wollen wir die Qualität in Studium und Lehre erhalten und fördern. Für uns bedeutet ein gutes Studium zu allererst, dass es jede Einzelne und jeden Einzelnen zu einem kritischen und reflektierten Mitglied unserer Gesellschaft macht. Insofern soll es dazu ermächtigen und dazu befähigen, Verantwortung für unsere demokratische Gesellschaft übernehmen und diese weiterentwickeln zu können. So soll ein Studium nicht nur dazu da sein, fachliche Zusammenhänge zu erkennen und zu verstehen; vielmehr soll es auch in die Lage versetzen, gesellschaftspolitische Entwicklungen zu hinterfragen und selbst mitzugestalten – bis hin an den Hochschulen selbst. Dabei muss gegenwärtig insbesondere auch die Frage der Nachhaltigkeit in Forschung und Lehre stärker aufgegriffen werden.
Zweitens wollen wir, dass ein Studium ein selbstbestimmtes Leben und eine verlässliche Lebensperspektive eröffnet. Daher soll ein Studium auch für einen Beruf qualifizieren, um den Studierenden soziale und ökonomische Sicherheit zu geben. Dabei soll es aber nicht nur fachspezifische Kenntnisse vermitteln, sondern auch den Blick über den Tellerrand hinaus weiten sowie den Austausch und die Zusammenarbeit mit anderen Fachdisziplinen fördern. Denn ein Hochschulstudium vermittelt nicht nur reines Wissen, sondern auchwissenschaftliche Kompetenzen, die eine selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft befördern und auf den fortwährenden Wandel der Arbeitswelt durch Digitalisierung und Globalisierung vorbereiten.
Für uns steht fest, dass der Staat diejenige Instanz sein muss, die garantiert, dass die oben genannten Voraussetzungen für ein gutes Studium erfüllt sind. Dabei begrüßen wir den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen, wie wir das auch bei der Kooperation mit der Zivilgesellschaft tun. Das Hauptziel von Studium, Lehre und Forschung an unseren Hochschulen muss aber der gesamtgesellschaftliche Nutzen sein. Darum wollen wir den zunehmenden Einfluss privatwirtschaftlicher sowie neoliberaler, rein auf ökonomische Verwertbarkeit ausgerichtete Interessen im Studium zurückdrängen. Dabei setzen wir auf Mechanismen, die Zusammenarbeit und Austausch stärken – wettbewerblichen Elementen wie beispielsweise einer zu einseitigen Fokussierung auf das Einwerben von Drittmitteln wollen wir entgegentreten. Denn für uns steckt die Stärke des deutschen Wissenschaftssystems in der qualitativen Breite im Sinne eines guten Studiums und guter Lehre für alle Studierenden. Zentrale und wichtigste Grundvoraussetzung dafür ist zum einen eine auskömmliche Grundfinanzierung der Hochschulen. Dabei sehen wir nicht nur die Länder in der Pflicht, sondern wir begrüßen auch, dass mit der Verstetigung der Wissenschaftspakte der Bund dauerhaft in die Grundfinanzierung eingestiegen ist. Das wollen wir ausbauen. Denn in den letzten Jahren sind die Investitionen in unsere Hochschulen zwar insgesamt gewachsen, aber die Finanzierung pro Studienplatz hat sich verschlechtert. Doch ein gutes Studium setzt auch ausreichend Personal für vielfältige Lehrveranstaltungen voraus. Dafür wollen wir die Spielräume besser nutzen, den die Kapazitätsverordnung z.B. bei den Curricular-Normwert bietet. Darüber hinaus wollen wir eine Arbeitsgruppe einrichten, die bis Sommer 2021 über ein rechtssicheres Alternativmodell zur bestehenden Kapazitätsverordnung nachdenkt.
2. Offene Hochschulen
Wir wollen, dass jede und jeder ihre und seine Talente in unsere Gesellschaft einbringen kann. Dazu muss nicht jeder studieren, aber alle, die das möchten und dafür die nötigen Voraussetzungen mit sich bringen, sollen das können. Dabei wollen wir gerade die Hürden für Kinder aus Familien ohne akademischen Hintergrund abbauen. Zudem wollen wir den Hochschulzugang über das Kriterium der Abiturnote hinaus erleichtern. Dabei soll die soziale Selektivität abgeschwächt werden und ein größerer Schwerpunkt auf Kompetenzen gelegt werden, die für den späteren Beruf entsprechend hilfreich sind. Auch wollen wir bereits die Studieneingangsphase aktiv gestalten und den Übergang zwischen Schule und Studium erleichtern. Wir wollen flächendeckend zielgruppenspezifische Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote beim Übergang zur Hochschule und kontinuierlich während des Studienverlaufes einführen. Dazu wollen wir die Bundesagentur für Arbeit zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung weiterentwickeln. Dazu zählt auch, dass in allen Bundesländern landesweite Orientierungs- und vor allem Qualifizierungsphasen eingeführt werden, um einen allgemeinen Einblick in verschiedene Studiengänge mit anschließenden fachspezifischen Vertiefungsmöglichkeiten zu geben.
Die Hochschulen sind in der Verantwortung, die Studierbarkeit aller Studiengänge zu gewährleisten. Dafür gilt es, geeignete Modelle zur Koordination auch über Instituts- und Fakultätsgrenzen hinaus zu etablieren, damit sich Zeitfenster für Lehrveranstaltungen, Prüfungen oder Mobilitätsphasen (Praktika, Auslandsaufenthalte etc.) nicht überschneiden. Studienbedingungen müssen dabei genügend Freiraum für eventuelle familiäre, berufliche Verpflichtungen oder ehrenamtliches Engagement lassen.
Und schließlich wollen wir eine die Garantie auf einen Masterstudienplatz oder ein gebührenfreies Zweitstudium, damit Bachelorabsolventinnen und -absolventen die Sicherheit haben, an ihrer Hochschule weiterstudieren zu können.
3. Orte der Chancengleichheit
Unsere Hochschulen sollen Orte sein, bei denen Chancengleichheit im Mittelpunkt steht. Dabei wollen wir alle, die ein Studium aufnehmen, bestmöglich unterstützen, um zu einem Abschluss zu kommen. Deshalb wollen wir dafür sorgen, dass gerade diejenigen zusätzliche Lehr- und Unterstützungsangebote bekommen, die sie am meisten benötigen. Denn sozialökonomische Herkunft, Geschlecht, Migrationshintergrund, psychische oder physische Beeinträchtigungen dürfen in einem Studium zu keinen Benachteiligungen führen. Das muss auch für Studierende gelten, die Angehörige betreuen oder pflegen oder für die aus anderen Gründen nur ein Teilzeitstudium möglich ist. Dabei wollen wir auch die Zuschüsse an die Studentenwerke erhöhen, damit hohe Semesterbeiträge nicht zu Studiengebühren durch die Hintertür werden und damit den Hochschulzugang erschweren. Auch wollen wir, dass Hochschulen Orte immer neuer Chancen sind. Deshalb sollen sie sich allgemein für Menschen ohne Abitur und für solche mit einer beruflichen Ausbildung weiter öffnen und dafür bundesweite Standards etablieren. Denn noch immer liegt der Anteil der Bildungsanfängerinnen und -anfänger über den dritten Bildungsweg bei lediglich drei Prozent.
4. Eine neue Kernaufgabe: lebensbegleitendes Lernen und Weiterbildung
Wir wollen lebensbegleitendes Lernen und Weiterbildung zu einer Kernaufgabe der Hochschulen machen. Die digitale und gesellschaftliche Transformation führt dazu, dass Lebens- und Bildungswege immer anspruchsvoller werden. Unsere Hochschulen sind der beste Ort, diese gewachsenen Anforderungen zu meistern, wenn sich Berufsbilder verändern und der Bedarf an Fachkräften mit hoher Qualifikation wächst. Dabei sollen die Hochschulen in Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Zivilgesellschaft und Unternehmen eine Schlüsselrolle einnehmen. Dazu brauchen wir erstens mehr berufsbegleitende Masterstudiengänge sowie mehr Teilzeit- und Fernstudiengänge. Zweitens wollen wir bedarfsgerechte Weiterbildungsstudiengänge als Präsenz- wie auch digitale Fortbildungsmöglichkeiten mit entsprechenden Zertifizierungen (z.B. Micro Degrees) etablieren. Dazu gehört auch eine Qualitätskontrolle in Anlehnung an bestehende Akkreditierungen. Außerdem wollen wir der Unübersichtlichkeit unzähliger hochschulischer Weiterbildungsabschlüsse entgegenwirken und aufbauend auf den Erfahrungen von hochschulkompass.de zentral registrieren und standardisiert beschreiben. Und drittens sollen Hochschulen und Hochschulverbünde verstärkt offene Weiterbildungsangebote und Einstiegskurse anbieten, die auch ohne Immatrikulation besucht werden können.
5. BAföG verbessern
Unser Anspruch ist, allen Bürgerinnen und Bürgern eine gebührenfreie Erstausbildung zu ermöglichen. Wer dazu auf staatliche Hilfe angewiesen ist, soll diese unkompliziert erhalten. Dafür ist und bleibt das BAföG für uns das zentrale Förderinstrument. Deshalb wollen wir seine Fördersätze weiterhin erhöhen sowie der Lebenshaltungskosten entsprechend bedarfsdeckend dynamisieren. Zudem wollen wir die Förderansprüche so flexibilisieren und erhöhen, dass auch Menschen aus Familien mit mittlerem Einkommen davon profitieren. Perspektivisch werden wir prüfen, wie wir das BAföG elternunabängiger gestalten können. Es braucht aber auch strukturelle Verbesserungen beim BAföG. So wollen wir erreichen, dass BAföG-Leistungen schon vor Studienbeginn ausgezahlt werden können, um bereits im Vorfeld entstehende Studienkosten (z.B. Semesterbeiträge, Sprachnachweise etc.) bewältigen zu können. Zudem wollen wir das Schüler-BAföG wieder deutlich ausbauen, damit etwa auch wieder die Schülerinnen und Schüler Förderanspruch haben, die bei ihren Eltern leben. Auch sollen Menschen vom BAföG profitieren, die lebensbegleitendend lernen und sich weiterbilden. Dafür wollen wir die Altersgrenze im BAföG abschaffen.
Wir brauchen ein Finanzierungsinstrument der Aus- und Weiterbildungsförderung, wie etwas das Chancenkonto, das für Ältere den Lebensstandard sichert. Sie soll so gestaltet sein, dass finanzielle und soziale Hürden nicht von der Aufnahme einer Ausbildung oder Weiterbildung abhalten. So profitieren auch Studierende in Teilzeit und solche, die kein eigenes Einkommen haben, weil sie Angehörige betreuen oder pflegen. Weil die Studierbarkeit innerhalb der Regelstudienzeit häufig nicht gegeben ist, muss die BAföG Förderungshöchstdauer zukünftig der Durchschnittsstudiendauer entsprechen. Trotzdem wollen wir nicht nachlassen, die Hochschulen dazu zu bewegen, dass die vorgesehene Regelstudienzeit der realen Durchschnittsstudienzeit entspricht.
Perspektivisch streben wir eine Rückkehr zu einem Vollzuschuss an. Dabei ist aber zu berücksichtigen, welche Effekte dies auf die Gefördertenzahlen bzw. den Studienzugang von Kindern aus einkommensschwachen Familien hätte. Langfristig streben wir zudem eine europäisch finanzierte Ausbildungsförderung mit Rechtsanspruch in allen EU-Ländern an.
6. Hochschulsozialpakt aufsetzen
Um die gleichbleibend hohen Studierendenzahlen zu bewältigen, wollen wir zusätzlich einen Hochschulsozialpakt ins Leben rufen. Dazu wollen wir, dass Bund und Länder in einer gemeinsamen Anstrengung bestehende studentische Infrastruktur sanieren, aber auch neue schaffen. Dazu sollen Bund, Länder und das Deutsche Studentenwerk bis 2030 mindestens 100.000 zusätzliche Wohnheimplätze schaffen, um die Unterbringungsquote in jedem Bundesland auf über 10 Prozent zu steigern. Die Schaffung von preisgünstigen und studiengerechten Wohnheimplätzen soll sich dabei an der Wohnkostenpauschale des BAföG orientieren. Zudem wollen wir die Hochschulgastronomie in Mensen und Cafeterien ausbauen, um Studierende sowie Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeiter flächendeckend mit einer hohen Vielfalt von bezahlbaren, nachhaltig produzierten und gesunden Lebensmitteln zu versorgen. Dabei wollen wir auch für gute Arbeitsbedingungen der dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere auch studentisch Beschäftigter, sorgen. Zusätzlich wollen wir das hochschulische Beratungs- und Betreuungsangebot ausbauen. So wollen wir nicht nur die BAföG-Ämter und -Beratungsstellen stärken und personell aufstocken, sondern auch eine flächendeckende psychosoziale und psychologische Begleitung ermöglichen und Beratungsangebote für chronisch Erkrankte einrichten. Zudem wollen wir mehr KiTa-Plätze und Kurzzeitbetreuungsmöglichkeiten an Hochschulen schaffen. Um Studierenden eine verlässliche Mobilität zu ermöglichen, setzen wir uns für landesweit gültige Semestertickets zu bezahlbaren Preisen ein und wollen die Nutzung von Fahrrädern etwa durch Fahrradwerkstätten an Hochschulen begünstigen. Der Hochschulsport soll wieder gebührenfrei werden.
Weil Zuwanderung häufig im Rahmen eines Studiums geschieht, sind auch Hochschulen Orte der Integration. Um das zu unterstützen, werden wir uns dafür einsetzten, dass Intensivsprachkurse, die auf ein Studium vorbereiten, kostenlos angeboten werden. Außerdem sollen Propädeutika an allen Hochschulen Inhalte aufgreifen, die für das gesellschaftliche Zusammenleben bei uns relevant sind – insbesondere auch dann, wenn Studiengänge vollständig in Englisch absolviert werden können. Zusätzlich müssen weitere, insbesondere auch finanzielle Hürden für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland abgebaut werden, so muss die Bewerbung über Uni-Assist kostenfrei werden.
7. Innovation in der Hochschullehre
Die Verwaltungsvereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ von Bund und Ländern ist ein großer Erfolg. Mit ihr konnte nicht nur ein großer Teil der Finanzmittel aus dem Qualitätspakt Lehre dauerhaft gesichert werden; vielmehr entsteht mit ihr erstmals auch eine eigene Organisationseinheit, die der sichtbare Ansprechpartner für die Hochschullehre in Deutschland ist. Dabei ist unser Ziel, diese Institution zu einer „Allianz für gute Hochschullehre“ zu entwickeln. Diese soll erstens die relevanten Akteure mitsamt ihrer Expertise einbinden. Zweitens sollen diese unter ihrem Dach gemeinsame Ziele formulieren, um die Lehre an deutschen Hochschulen nachhaltig zu stärken. Und drittens soll die Allianz als Wissensspeicher und Impulsgeber für gute Lehre dienen und dazu beitragen, allgemeine Lehrstandards zu entwickeln sowie fortlaufend innovative Lehrprojekte zu fördern. Dabei wollen wir auch Hochschulen finanziell unterstützen, ihre Studiengänge oder ihr Studiensystem neu ausrichten, wie zum Beispiel mit Schwerpunkten auf flipped oder inverted classrooms. Die dafür nötigen digitalen Medien, aber auch alle weiteren Lehrmaterialien, die für ein Studium benötigt werden, sind von den Hochschulen so bereit zu stellen, dass der finanzielle Aufwand für ein Studium nicht zum sozialen Ausschlusskriterium wird. Wir sind überzeugt davon, dass Innovationen und Verbesserungen in der Lehre auf dem Grundsatz der Kooperation und nicht auf Konkurrenz oder Wettbewerb fußen sollten.
8. Forschung und Lehre auf Augenhöhe
Unser Ziel ist, dass die Lehre neben der Forschung gleichberechtigt ist. Denn wir sind überzeugt: exzellente Forschung braucht auch exzellente Lehre – und zwar in der Breite. Deshalb wollen wir, dass das Engagement von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für gute Lehre stärker wertgeschätzt wird. Dazu müssen wir die bestehende Reputations- und Finanzierungslogik im Wissenschaftssystem aufbrechen und Karriereperspektiven durch Lehrengagement schaffen. Dabei brauchen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch mehr Unterstützung, um Lehrkompetenzen zu erlernen und Weiterbildungsmaßnahmen wahrnehmen zu können. Dazu wollen wir etwa den zusätzlichen Arbeitsaufwand bei der Digitalisierung für Lehrende besser anrechnen. Zudem wollen wir Lehrende darin unterstützen, Lehrformate zu entwickeln, zu implementieren und untereinander austauschen zu können. Dazu soll auch die Möglichkeit gehören, das eigene Lehrdeputat zu reduzieren. Neben dem bereits bestehenden Forschungsfreisemester soll zusätzlich ein Lehrfreisemester ermöglichen können, für besonderes Engagement in der Lehre freigestellt zu werden. Insgesamt muss es gelingen, dass auch bei Berufungsverfahren der Fokus nicht mehr nur in der Konzentration auf Forschungsleistungen liegt, sondern auch Leistungen in der Lehre ebenso anerkannt werden und Berücksichtigung finden. Dafür ist u.a. eine stärkere studentische Beteiligung bei Berufungsverfahren wünschenswert.
Auch wollen wir mit lehrbezogenen Drittmitteln bessere Voraussetzungen dafür schaffen, besondere Lehrformate und Studienangebote weiterzuentwickeln. Diese Drittmittel in der Lehre müssen allerdings – um attraktiv zu sein und zielführend eingesetzt zu werden – nach anderen Kriterien als denen der Forschung vergeben sein. Wir brauchen wenig aufwendige und wenig kompetitive Antragsverfahren, die insbesondere Raum lassen für neue Ideen und Erfahrungen. Schließlich ist allgemein notwendig, dass sich die Hochschulen über eine gemeinsame Qualitätssicherung ihrer Qualifizierungsstandards in der Lehre abstimmen.
9. Digitalisierung der Lehre
Die Digitalisierung führt zu Wandel und Umbrüchen in der Wirtschaft, an Arbeitsplätze und im gesamten Leben. Daher ist es unsere Aufgabe, die Menschen ausreichend auf diese Herausforderungen vorzubereiten, damit sie die Digitalisierung nicht als Bedrohung, sondern als Chance begreifen. Dafür müssen sich die Lehrinhalte und -methoden insbesondere an Hochschulen nicht nur konsequent auf die digitalisierte Welt einstellen, sondern sie auch mitgestalten. Dabei geht es nicht nur um den Einsatz digitaler Lehr- und Lernmethoden, sondern als Querschnittsthema in Lehre wie in Forschung auch um Fragen des verantwortungsvollen Umgangs mit Daten um Data literacy und Data collaboration. Unser Ziel ist, dass an allen Hochschulen die Chancen der Digitalisierung bestmöglich genutzt werden können. Das gilt gerade auch für die Lehre, die dadurch nicht nur in ihrer Bedeutung gestärkt werden, sondern die auch durch Vernetzung und Austausch effizienter werden kann. Dafür wollen wir einen „Digitalpakt Hochschule“ ins Leben rufen, um die Digitalisierung der Hochschulen mit einem Bund-Länder-Programm über die nächsten Jahre verlässlich zu finanzieren. Es braucht eine Hochschulplattform, die deutschlandweit und international akademische, individualisierbare Lern- und Lehrangebote sichtbar und zugänglich macht. Den Ausbau einer solchen Plattform wollen wir gemeinsam mit bestehenden Initiativen der Länder organisieren. Sie soll nicht nur für eingeschriebene Studierende, sondern auch für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger nutzbar sein. Darüber hinaus soll diese Plattform es aber auch Lehrenden erlauben, Kurse und Materialien auszutauschen und zu standardisieren. Darüber hinaus sollen Bund und Länder in einer gemeinsamen Vereinbarung innovative Hochschulen und Hochschulverbünde fördern und hierbei insbesondere hochschulübergreifende und vernetzte Konzepte berücksichtigen. Allgemein muss bei der Digitalisierung der Hochschulen nicht nur die Nutzerfreundlichkeit sichergestellt sein, sondern auch der notwendige Datenschutz.