Zur Finanzierung der Hochschulen

Wissenschaftspolitik muss auch als regionales Förderungsinstrument verstanden werden

Mit Beginn der ersten rot-grünen Bundesregierung 1998 haben der Bund und nahezu alle Länder enorme Anstrengungen unternommen, in die Wissenschaft zu investieren. Auch wenn die Hochschulen in Deutschland zu ca. 80% von den Ländern, zu 10% durch private Quellen und nur zu 10% vom Bund finanziert werden[1], wurde etwa der Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung seitdem mehr als verdoppelt.[2] Das zunehmende Engagement des Bundes in der Wissenschaftsfinanzierung ist zu begrüßen, denn nicht nur die Hochschulen profitieren von dieser Entwicklung, sondern insbesondere auch die außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Dennoch: Dies reicht immer noch nicht aus. Vor dem Hintergrund des Auslaufens des Hochschulpaktes im Jahr 2020 und der Entflechtungsmittel ein Jahr zuvor ist es längst überfällig, die Weiterentwicklung des Finanzierungssystems der deutschen Wissenschaftslandschaft neu zu denken. Über weitere Bund-Länder-Pakte lassen sich zwar jederzeit politisch wünschenswerte Akzente setzen, die zur Hochschulentwicklung in Deutschland beitragen, die grundsätzliche Unterfinanzierung des Wissenschaftssystems lösen sie jedoch nicht. Vielmehr bedarf es weiterer Anstrengungen aller Akteure – des Bundes, der Länder, der Hochschulen und der Wissenschaftsorganisationen – um die Wissenschaftseinrichtungen leistungsfähig zu halten und auszubauen. Eine langfristig angelegte und gemeinsam zwischen diesen Akteuren vereinbarte Agenda der Hochschulentwicklung könnte die Situation nach 2020 auflösen und der Wissenschaft eine planbare Finanzierung gewährleisten. Eine solche gemeinsame Agenda sollte sich an zwei Grundgedanken orientieren: Wissenschaftspolitik muss als regionales Entwicklungs- und Förderungsinstrument verstanden werden und die Grundfinanzierung der Hochschulen muss ausgebaut werden.

Wissenschaft und Regionalentwicklung

Regionen, die durch Wissenschaftseinrichtungen geprägt sind, fungieren als Motoren des gesellschaftlichen Fortschritts. Eine klare Aufgabenteilung von Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit einer verlässlichen Kooperation untereinander ist der Schlüssel zum Erfolg. Eine enge Vernetzung von wissenschaftlichen Einrichtungen mit der ansässigen Wirtschaft führt nicht zuletzt zu technologieorientierten Unternehmensgründungen aus den Hochschulen heraus und schafft somit zahlreiche neue Arbeitsplätze. Es entstehen gewinnbringende Synergien sowie infrastrukturelle Maßnahmen, die nicht selten ein ganz neues Stadtbild zu Tage treten lassen.

Das beste Beispiel für solch einen synergieträchtigen Technologiestandort ist die Berliner Wissenschaftsstadt Adlershof mit ihren zehn universitären Instituten, sechs außeruniversitären Forschungseinrichtungen und zahlreichen Gewerbebetrieben. Fast 16.000 Beschäftigte und mehr als 6000 Studierende zählt Adlershof. Das Erfolgsmodell liegt in der engen Verzahnung wissenschaftlicher Expertise und technologischer Innovation sowie verlässlicher Kooperation aller Akteur*innen. Wissenschaftsstandorte bringen zudem Einkaufs- und Wohnmöglichkeiten, sowie Verkehrsanbindungen und Grünanlagenerschließungen mit sich und üben auf diese Weise einen positiven Einfluss auf die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort aus. Durch den Wissens- und Technologietransfer in den Regionen lässt sich der Wohlstand also ganz konkret steigern. Es ist nicht weiter akzeptabel, dass ganze Regionen in Deutschland von den Bundesgeldern für die Forschung abgeschnitten sind.

Ausbau der Grundfinanzierung

Kernaufgabe der Wissenschaft ist es, auf gesellschaftliche Fragen Antworten zu finden, neues Wissen zu generieren und den Wandel für die Menschen zu gestalten. Sei es in der Entwicklung von Medizintechnik, der Lehrkräfteausbildung, bei der Integration von Geflüchteten oder im Digitalisierungsprozess – die gesellschaftlichen Ansprüche an die Wissenschaft werden nicht weniger. Im Gegenteil: Wissenschaft muss schnellen Veränderungen und modernen Herausforderungen gerecht werden. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn wir Sicherheit in der Finanzplanung haben.

Der Hochschulpakt 2020 ist zwar ein Erfolgsmodell. Bund und Länder haben es geschafft, dass mehr Menschen in Deutschland als je zuvor an der Aufnahme eines Studiums interessiert sind. Die Studienanfänger*innenzahlen in Deutschland sind weiterhin (mit 504.882 in 2014 und 505.736 in 2015) hoch, und das, obwohl die Belastungen durch die doppelten Abiturjahrgänge und durch das Aussetzen der Wehrpflicht nachlassen. Doch der Hochschulpakt ist zeitlich begrenzt und weist strukturelle Fehlanreize auf.

Die Summe der Bundesmittel ist einzig auf die vorausberechnete Anzahl von Studienanfänger*innen beschränkt, wohlgemerkt aus dem Jahr 2005. Das bedeutet: Die Länder bekommen pro Studienanfänger*in Geld vom Bund. Das hatte den – gewünschten und erreichten – Effekt, dass nahezu alle Länder massiv die Anfänger*innen-Kapazitäten erhöht haben. Bei den anstehenden Verhandlungen zwischen dem Bund und allen Ländern muss es jedoch darum gehen, einen neuen Mechanismus zu finden, der auch Anreize setzt, die Master-Kapazitäten zu erhöhen. Der Vorschlag von Minister Tiefensee, 1.000€ pro Studierenden in der Regelstudienzeit vom Bund finanziert zu bekommen oder der frühere Vorschlag von Jürgen Zöllner, die Übernahme der echten Studienplatzkosten für internationale Studierende durch den Bund, sind gute Diskussionsgrundlagen. Egal welches Modell: Die internationalen Studierenden müssten in jedem Fall mit einberechnet werden.

Der Bund muss darüber hinaus bei der Fortsetzung des Hochschulpaktes bereit sein, diesen auf Dauer abzuschließen. Ähnlich dem Pakt für Forschung und Innovation müsste auf Basis des aktuellen Finanzvolumens eine Steigerungsrate mit einem jährlich festgelegten prozentualen Aufwuchs (mindestens 3%) vereinbart werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum dies für die außeruniversitäre Forschung gelten soll, nicht jedoch für die Hochschulen.

Mit einem auf Dauer angelegten Hochschulpakt wären jedoch nicht nur die Studienplatzkapazitäten gesichert, auch die Beschäftigungsbedingungen würden sich schlagartig verbessern. Dadurch, dass die Vergabe der Bundesmittel allein an die Anzahl der Studienanfänger*innen gekoppelt ist und im Voraus berechnet wird, besitzen die Hochschulen keine Planungssicherheit. Können die Hochschulen nicht die Zahlen an Studienanfänger*innen halten, sind die Zuweisungen der Mittel rückläufig. In der Folge tendieren die Hochschulen zu einem Verhalten, das Mathias Brodkorb als „Wette auf die Zukunft“ beschreibt: die Hochschulen minimierten – als rationale Akteure – ihr Risiko, indem sie die Verausgabung der Mittel aus dem Hochschulpakt ebenso verzögerten, wie sie Arbeitsverträge mit möglichst kurzer Laufzeit vergäben.

Langfristige Agenda von Bund und Ländern

Ein generelles Umdenken in der Ausrichtung des Hochschulfinanzierungssystems ist unumgänglich. Anstelle von temporärer Akzentsetzung über befristete Pakte bedarf es jetzt der Etablierung langfristiger Strategien der Hochschulentwicklung. Durch die Lockerung des Kooperationsverbots wurde dafür die Tür zumindest einen Spalt geöffnet. Doch noch warten wir darauf, wie der Bund diese Möglichkeit nutzen will. Passiert ist bisher nicht viel. Lediglich ein wieder einmal befristeter „Nachwuchspakt“ mit einem Finanzvolumen von 100 Mio. Euro pro Jahr. Dafür hätte man keine Grundgesetzänderung gebraucht.

Nur durch eine gemeinsame Agenda von Bund, Ländern und den Akteuren im Wissenschaftssystem kann die Grundfinanzierung der Hochschulen nachhaltig sichergestellt werden. Durch eine bedarfsgerechte Grundfinanzierung mit Steigerungsraten können die Hochschulen neben den Studienkapazitäten auch die nötigen infrastrukturellen Maßnahmen, welche die hohe Studienplatzzahl nach sich zieht, bereitstellen. Bei einem Aufwuchs an Studienplätzen müssen zwangsläufig studentische Wohnräume, die Betreuungsrelation sowie Räumlichkeiten für Lehrveranstaltungen mitgedacht und eben auch mitfinanziert werden.

Eine gemeinsame Agenda zwischen Bund, Ländern, Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen sollte folgende Punkte umfassen:

  1. Wissenschaftspolitik muss als Regionalentwicklung verstanden werden: Regionen, die durch Wissenschaftseinrichtungen geprägt sind, fungieren als Motor gesellschaftlichen Fortschritts; Wissenschaft ist ein klarer Wohlstands- und Wachstumsfaktor. Die Forschungsförderung muss mutiger werden und sich als Instrument regionaler Entwicklung verstehen. Es gilt zukünftig, Regionen zu fördern, die bisher nahezu ausgeschlossen waren von den Bundesgeldern.
  1. Der Bund muss sich verpflichten, die Lehre auch nach dem Hochschulpakt 2020 unbefristet weiter zu finanzieren. Ähnlich wie bei dem Pakt für Forschung und Innovation mit einem jährlich festgelegten prozentualen Aufwuchs. Die Bemessung der Bundesmittel des Hochschulpaktes sollte sich nicht nur an den Studienanfänger*innen orientieren. Auch die Masterstudiengänge müssen Beachtung finden; das Angebot in diesem Bereich muss verstärkt werden.

Nur eine sichere Grundfinanzierung ermöglicht es den Hochschulen in Deutschland, ihre Leistungsfähigkeit in Lehre, Forschung, Hochschulverwaltung, Diversity, Gleichstellung, Nachwuchsförderung, Wissenstransfer und Internationalisierung zu halten und weiter zu verbessern. Die Gesamtgesellschaft profitiert von einer starken Wissenschafts- und Forschungslandschaft. Die Aufgabe von Bund und Ländern ist es nun, langfristig die Grundfinanzierung von Hochschulen zu verbessern und eine klare, sichere Entwicklungsperspektive für Hochschulen als Kern der Wissenschaftslandschaft  aufzuzeigen.

[1] https://www.hrk.de/themen/hochschulsystem/hochschulfinanzierung/

[2] Haushalt 1998: 7,3 Mrd. Euro (https://www.bmbf.de/pub/Nahaufnahme.pdf), 2016: 16,4 Mrd. Euro (https://www.bmbf.de/de/der-haushalt-des-bundesministeriums-fuer-bildung-und-forschung-202.html)