Wenn 83% der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet beschäftigt sind, dann ist das ein Missstand, dem endlich ein Riegel vorgeschoben werden muss. Simone Raatz (MdB), zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion, beschreibt ihre konkreten Forderungen für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Sie macht aber auch deutlich, dass dieses Gesetz nur ein kleiner Baustein für eine Verbesserung der Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses ist.
Es ist nicht hinnehmbar, dass sich nach der 2011 veröffentlichen HIS-Studie „Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes“ 83% der hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2009 in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis befanden und davon die Hälfte sogar mit einer Vertragslaufzeit von unter einem Jahr beschäftigt waren. Diesem Missstand müssen wir endlich einen Riegel vorschieben und Mindeststandards einführen, die unserem wissenschaftlichen Nachwuchs planbarere und verlässlichere Karrierewege ermöglichen. Deshalb haben wir als Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion im Juni dieses Jahres ein Eckpunktepapier zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) auf den Weg gebracht, das vor allem vier wesentliche Forderungen enthält:
- Mindestvertragslaufzeit in der Qualifizierungsphase: Es gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten in der Qualifizierungsphase, es sei denn Sachgründe sprechen dagegen.
- Drittmittelbefristungen: Die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden verpflichtet, Drittmittelbefristungen an die Dauer der Drittmittelförderung zu koppeln.
- Aufhebung der Tarifsperre: Die Tarifsperre, die es den betreffenden Gewerkschaften nicht erlaubt, mit den Arbeitgebern eigene Tarifverträge auszuhandeln, muss aufgehoben werden.
- Betreuungsvereinbarung während der Qualifizierungsphase: In der Qualifizierungsphase soll während der Promotion das Qualifizierungsziel der Beschäftigung durch eine entsprechende Betreuungsvereinbarung gesichert werden. Diese Betreuungsvereinbarung hat den Qualifizierungszweck (in der Regel das Promotionsziel) der Beschäftigung zu beschreiben und die diesbezüglichen Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festzulegen.
Nach intensiven Gesprächen mit unseren Kolleginnen und Kollegen der Union, den Betroffenen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen fordern wir von Frau Ministerin Johanna Wanka, dass sie noch im Herbst diesen Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des WissZeitVG vorlegt, damit endlich die prekäre Beschäftigung in Wissenschaft und Forschung ein Ende hat.
Als zuständige SPD-Berichterstatterin sehe ich das WissZeitVG als einen kleinen Baustein des großen Themas „wissenschaftlicher Nachwuchs“. So möchte ich mich gerne nach der Novellierung des WissZeitVG gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung, den Interessenverbänden sowie Betroffenen diesem Thema stärker annehmen und entsprechende Vorschläge für die Förderung und Stärkung unseres wissenschaftlichen Nachwuchses machen.