Medizinstudium: Gerechtigkeit bei der Studienplatzvergabe muss kommen
Das Bundesverfassungsgericht hat das Auswahlverfahren im Medizinstudium für teilweise verfassungswidrig erklärt: Zur Wahrung der Chancengleichheit muss der Gesetzgeber den Hochschulen einen Rahmen für bundesweit einheitliche und vergleichbare Auswahlverfahren geben, die über den Einbezug der Abiturnote hinausgehen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das Urteil ausdrücklich und sieht sich darin bestätigt, dass das Gesundheits- und das Bildungsministerium im Bund beim „Masterplan Medizinstudium 2020“ eine substanzielle Reform versäumt haben.